Den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief und, falls vorhanden, Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein)
Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder,
Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.